Anzeige

Wenn Konflikte der Eltern auch nach einer Trennung andauern, die Kinder möglicherweise sogar in diese einbezogen sind, besteht ein erhebliches Risiko, dass sie durch die große Belastung seelische Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten entwickeln. Daher gehören zur Angebotspalette der Beratungsstelle auch die Elternberatung sowie die Mediation. Letztere hat das Ziel, bei Streitigkeiten zwischen den Eltern, z.B. um die Besuchsregelung, zu vermitteln und einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten. In hochstrittigen Fällen können Umgangskontakte auch in der Beratungsstelle stattfinden und von einem Berater begleitet werden.

Neben den Angeboten rund um das Thema „Trennung und Scheidung“ erhalten Familien in der Psychologischen Beratungsstelle des Saarpfalz-Kreises Beratung zu folgenden Themen: 

Erziehungs- und Entwicklungsfragen, Kindergarten- und Schulprobleme, Konflikte in der Familie, Ablösungskonflikte in der Pubertät, Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen. „Dieses Angebot gerade für Kinder ist eines von vielen weiteren Beratungsangeboten des Saarpfalz-Kreises für interessierte und betroffene Bürger. Die frühzeitige und kompetente Beratung hilft den Betroffenen unmittelbar, besser mit stark belastenden Situationen zurecht zu kommen. Dass durch solche präventiven Maßnahmen negative Spätfolgen vermieden werden können, ist ein weiterer, erwünschter Effekt“, betont Landrat Dr. Theophil Gallo.  

Anzeige

Die Beratung ist vertraulich, die Berater unterliegen der Schweigepflicht. Alle Unterstützungsangebote sind kostenlos und nicht an Überweisungen gebunden. Interessierte können persönlich, telefonisch oder per Email Kontakt aufnehmen bei der Psychologischen Beratungsstelle des Saarpfalz-Kreises, Am Forum 3, Homburg, Tel. 06841/104-8085, Fax: 104-7223, E-Mail: psych-beratungsstelle@saarpfalz-kreis.de

„Wenn Eltern auseinandergehen …“

Ein Gruppenangebot für Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren 
Termine: 15 Gruppentreffen
wöchentlich jeweils montags
von 15:30 – 17:00 Uhr
Beginn: 11. Februar 2019
Anmeldeschluss: 28. Januar 2019

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein