Symbolbild

Europaminister Peter Strobel und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger weisen Beschäftigte der saarländischen Wirtschaft, die in Frankreich wohnen, darauf hin, dass die französischen Autoritäten zur Kontrolle der verhängten Ausgangssperre ein weiteres Formular verlangen.

Die saarländische Landesregierung hatte bereits ein Formular für den Grenzübertritt nach Deutschland zur Verfügung gestellt, das auch weiterhin von der Bundespolizei anerkannt wird. Wer in Frankreich wohnt, muss aber für die französischen Behörden  zusätzlich das unter folgendem Link abrufbare Formular „JUSTIFICATIF DE DÉPLACEMENT PROFESSIONNEL“ bereithalten, das vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss: www.moselle.gouv

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