HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen wurden durch das Bundesteilhabegesetz – kurz BTHG – auf den Weg gebracht. „Durch einen grundlegenden Systemwechsel orientiert sich die Leistungsgewährung zukünftig ausschließlich an den behindertenspezifischen Bedarfen des Einzelnen. Der Mensch mit seinen Handicaps steht damit im Mittelpunkt“, so Sozialministerin Monika Bachmann.

2017 wird durch das neue BTHG ein Vermögensfreibetrag von bis zu 25.000 Euro gewährt. Ab 2020 gilt dann dort ein Vermögensfreibetrag von rund 50.000 Euro. Zudem werden Partnervermögen und Partnereinkommen in der Eingliederungshilfe von der Anrechnung freigestellt. „Das ist ein großer Fortschritt, dennoch empfinde ich die Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Menschen mit Behinderungen als ungerecht. Dieses Thema gehört daher weiter auf die Tagesordnung in der Bundespolitik“, so die Sozialministerin.
Der Zugang zu Arbeit und die Wertschätzung für geleistete Tätigkeit ist ganz wesentlich, um Menschen tatsächlich teilhaben zu lassen. Ab 1. Januar 2018 bietet daher die Virtuelle Werkstatt weitere Möglichkeiten, Teilhabe am Arbeitsleben neben der Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Arbeitgeber erhalten hier einen Lohnkostenzuschuss. „Wir im Saarland gehen in diesem Bereich bereits seit Langem innovative Wege, wie z.B. mit der Virtuellen Werkstatt“, so die Ministerin. Außerdem werden durch das BTHG Integrationsbetriebe durch eine Anschubfinanzierung gestärkt.
Da auch die Menschen in den Einrichtungen immer älter werden und weitere differenzierte Angebote brauchen, wurde ein wissenschaftliches Gutachten zur Entwicklung der Platzzahlen sowie zur strukturellen Weiterentwicklung der Angebote zum Wohnen und zur Tagesstrukturierung für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung unter Einbeziehung der in diesem Bereich Tätigen erstellt. Bis 2025 werden im Ergebnis 200 Plätze an stationären Wohnangeboten,  40 zusätzliche Kurzzeitwohnplätze und Angebote des ambulant betreuten Wohnens für 430 Menschen mit Behinderung benötigt.
Die Umsetzung hierzu hat begonnen: So werden in Gastfamilien insgesamt 60 Plätze bis Herbst 2017 geschaffen. Für das Wohnen in Wohngemeinschaften (mit alternativer Finanzierung) sind bis 2018 in fünf Projekten bis zu 36 neue Plätze mit Schwerpunkt im Regionalverband Saarbrücken vorgesehen.
Bis zu 48 neue Plätze werden in Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften für ältere und alte Menschen mit geistiger Behinderung in zwei Projekten in Saarlouis/Merzig und Saarbrücken bis 2019 eingerichtet. Weitere neue 53 Plätze im „klassischen“ stationären Wohnen werden bis zum Jahr 2020 in vier Einrichtungen geschaffen. Außerdem wird bis 2018 in allen Landkreisen und im Regionalverband Wohnraum für über 120 Menschen mit ambulantem Unterstützungsbedarf angeboten. Damit wird eine breite Palette an Wohnformen in den nächsten Jahren für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung geschaffen.
Um in einem nächsten Schritt auch die Angebote zur Alltagsgestaltung sowie der Tagesstrukturierung für erwachsene Menschen mit einer seelischen Behinderung im Saarland zu evaluieren, wurde im Dezember 2016 das Institut für angewandte Sozialwissenschaften (IfaS) aus Stuttgart beauftragt, eine verlässliche Datengrundlage zu schaffen und daraus Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung einer regional und zielgruppendifferent ausgewogenen, bedarfsgerechten und finanzierbaren Angebotsstruktur zu entwickeln. Natürlich sind auch hier die in diesem Bereich tätigen Akteure mit einbezogen. Die Ergebnisse sollen in der zweiten Jahreshälfte 2017 vorliegen.
„Auch hiermit wird ein bedeutsamer Beitrag für eine zukunftsorientierte und moderne Behindertenpolitik im Saarland geleistet“, bilanziert Sozialministerin Monika Bachmann abschließend.
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