Beim Thema Widerrufsrecht sind die Minister mit den Vorgaben der EU keinesfalls  einverstanden. Nach dem Richtlinien-Vorschlag kann ein Unternehmen die Rückzahlung des Kaufpreises so lange verweigern, bis die Ware wieder bei ihm eingegangen ist. Der Sendenachweis genügt nicht mehr, wenn das Unternehmen den Eingang der Ware bestreitet. Darüber hinaus soll das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, wenn die Waren von den Käufern über das zum reinen Testen erforderliche Maß hinaus benutzt wurden.

Jost: „Diese Einschränkungen des Widerrufsrechts lehnen wir ab. Wir wollen unseren Verbraucherschutz-Standard halten, die Verbraucherrechte nicht zugunsten der Unternehmen schwächen. Der seitens der Wirtschaft erhobene Vorwurf eines erheblichen Missbrauchs des Widerrufsrechts wurde bislang nicht durch entsprechende Zahlen belegt.“

Mit den Ergebnissen der Sonderkonferenz zeigte sich der VSMK-Vorsitzende sehr zufrieden: „Mit unseren Beschlüssen haben wir ein starkes Signal für die Verbraucher gesetzt“, so Jost.

 

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