Ab dem 25. Mai gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVo). Der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), Verbraucherschutzminister Reinhold Jost, begrüßt die Neuregelung, die personenbezogene Daten künftig besser schützen soll: „Trotz aller anfänglichen Verunsicherung sollten wir uns klarmachen, dass die Verbraucherrechte durch die neue Verordnung deutlich gestärkt werden.“

Die bisherigen Verbraucherrechte auf Auskunft, Löschung und Berichtigung werden zum Teil erweitert, und es kommen neue Rechte hinzu. Der Minister empfiehlt: „Zögern Sie nicht, ein Unternehmen, bei dem Sie Kunde sind, aufzufordern, Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu geben. Sind die Daten falsch oder die Speicherung unbegründet, dann dürfen Sie auch eine Korrektur verlangen oder der Verarbeitung widersprechen.“ Bei Problemen hilft das Unabhängige Datenschutzzentrum.

Verbraucher sollten sich nicht von den vielen Gerüchten in die Irre führen lassen, die derzeit über den Datenschutz kursieren, so Jost. Weder bedeute die DS-GVo das Ende für digitale Innovationen, noch verbiete sie es, Fotos zu machen und sich mit Freunden online auszutauschen. So könnten beispielsweise Fotografen sich auch zukünftig auf die Erlaubnistatbestände stützen, die seit vielen Jahren ihre Tätigkeit privat und im öffentlichen Raum ermöglichen.

Seit der ersten europäischen Richtlinie von 1995 hat sich vieles geändert. Damals verfügten nur rund 250.000 Menschen in Deutschland über einen Internetanschluss, heute sind es fast 60 Millionen. Vor allem aber ist die Digitalisierung weit vorangeschritten, und große Technologiekonzerne verarbeiten Daten über alle Landesgrenzen hinweg. Deshalb profitieren Verbraucher in der EU künftig von einem europaweit einheitlichen Datenschutzrecht. Unternehmen können nicht mehr in das Land mit dem niedrigsten Datenschutz-Niveau ausweichen.

Bereits vor zwei Jahren hatte das Europäische Parlament die DS-GVo verabschiedet. Bund und Länder machten sich daraufhin an die gesetzliche Verankerung – auch mit Hilfe der Verbraucherschutzministerkonferenz. Doch viele Unternehmen zögerten die Umsetzung hinaus; Lobbyisten forderten eine Aufweichung des Datenschutzes. Minister Jost: „Ab dem 25. Mai gibt es keine Ausreden mehr. Die Datenschutzgrundverordnung gilt jetzt europaweit.“

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