Symbolbild

Die Diakoniestiftung Saar lädt am Donnerstag, 11. April, zur Fachtagung „Upgrade Sozialpsychatrie?!“ in den großen Saal der Handwerkskammer des Saarlandes in Saarbrücken ein. Von 9 bis 15.30 Uhr werden wichtige Aspekte sozialer Bezugs-, Lebens- und Wohnräume vor dem Hintergrund seelischer Erkrankungen und Behinderungen besprochen und wichtige inhaltliche Impulse gegeben.

Die Fachtagung vermittelt Informationen zum Thema Wohnen und Tagesstrukturierung in sozialpsychiatrischen Handlungsfeldern.  Unterstützungs- und Beteiligungsmöglichkeiten werden vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes und anderer Grundlagenregelungen diskutiert.

Zu Gast ist unter anderem Prof. Dr. med. Josef Bäuml vom Klinikum für Psychiatrie und Psychotherapie, rechts der Isar/TU München. Er referiert zur „Seewolf-Studie“, einer Studie zu psychischen Erkrankungen in Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit. Professor Dr. Klaus Gérard Nouvertné spricht über Erfahrungen und Perspektiven zur Tagesstrukturierung in Wohnangeboten der Sozialpsychiatrie.

Darüber hinaus stellen Dr. med. Lieselotte Mahler, Oberärztin am Alexianer St. Hedwig-Krankenhaus in Berlin, und Ina Jarchov-Jádi, Pflegedirektorin am selben Haus, das von ihnen initiierte „Weddinger Modell“ vor. Die Idee des Modells ist es, Patienten nachhaltig einzubeziehen, zu beteiligen und nicht zu bevormunden: Der Patient wirkt im Hilfeprozess und bei Fallbesprechungen oder Therapieplanungen grundsätzlich mit.

Die Tagungsgebühr beträgt 40 Euro. Eine Anmeldung ist bis zum 29. März 2019 erwünscht: Diakonie Saar, Abteilung Bildung und Soziale Teilhabe, Tel. 06821 956-160 oder per Mail bst@dwsaar.de

Die Diakoniestiftung an der Saar dient der Förderung diakonischer Arbeit im Saarland. Sie ist eine Antwort auf die stetig steigende Not in einer sich verändernden Welt. Sie legt das in ihre Hände gegebene Vermögen im Einklang mit christlichen Werten an und erhält es in seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit. Durch Zustiftungen kann das Stiftungskapital weiter wachsen und so über viele Jahre dem Gemeinwohl dienen. Die Diakoniestiftung an der Saar ist als rechtsfähige, kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Der Stiftungsvorstand sorgt für die satzungsgemäße Verwendung der Erlöse. Zuwendungen sind steuerlich begünstigt.

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