„Die Diesel-Fahrer haben ein Recht auf Wiedergutmachung und echte Hilfe bei der Beseitigung der Schummeleien. Und hier muss das Verursacherprinzip greifen – nach dem Motto: Wer bescheißt, der bezahlt. Dafür müssen wir unverzüglich einen Rechtsrahmen schaffen“, so Jost. Der Druck auf die Autokonzerne dürfe jetzt nicht nachlassen. „Die Hersteller haben Glaubwürdigkeit und Vertrauen verspielt“, betont Jost und weist darauf hin, dass das neue Gesetz für Musterverfahren am 1. November in Kraft getreten ist. Betroffene Diesel-Besitzer können damit ihre Fälle bündeln und mit der Unterstützung einer Verbraucherorganisation, etwa der Verbraucherzentrale, vor Gericht ziehen.

In einer Protokollerklärung von 15 Ländern wurde der Bund zudem aufgefordert, die Möglichkeit einer Hardware-Nachrüstung sowie Umtauschprämien nicht nur, wie von der Bundesregierung geplant, für die 15 besonders belasteten Gebiete (mit einem Stickoxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft), sondern flächendeckend in Deutschland für alle betroffenen Diesel-Besitzer vorzusehen. Jost: „Es ist im Übrigen im Sinne der Ressourcenschonung, dass funktionierende Fahrzeuge nicht verschrottet, sondern nachgerüstet werden.“

In einer weiteren Protokollerklärung wird der Bund aufgefordert, Stickoxid-Grenzwerte keinesfalls aufzuweichen, um auf diese Weise Fahrverbote zu vermeiden. Ein solches Vorgehen sei europarechtlich nicht haltbar und vermittele überdies den Eindruck, Grenzwerte seien nur unverbindliche Richtwerte.

 

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