„Die neuerliche Verlängerung der Übergangsfrist für eine betäubungslose Ferkelkastration ist eine verhängnisvolle Fehlentscheidung und eine Brüskierung der Mehrheit der im Bundesrat vertretenen Länder“, so Umweltminister Reinhold Jost.

Nachdem die Länderkammer der betäubungslosen Ferkelkastration in seiner Sitzung  vom 21. September mit Stimmenmehrheit eine Absage erteilt hatte, hat der Koalitionssauschuss der Berliner Regierungsparteien diese Entscheidung am Montagabend (1. Oktober) trickreich ausgehebelt. Demnach soll die bisherige Übergangsfrist von fünf Jahren, die Ende 2018 ausläuft, um zwei weitere Jahre verlängert werden.

„Ursprünglich sollte bereits 2016 eine Methode im Sinne des Tierschutzes gefunden sein. Diese Übergangszeit wurde dann im laufenden Verfahren bereits bis Ende 2018 verlängert. Es stehen längst ausgereifte Alternativen zur betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel zur Verfügung. Ich wüsste nicht, was in den kommenden beiden Jahren noch erforscht werden soll bei dem Thema“, so Jost. 

Aus seiner Sicht hat sich bei der Entscheidung die Lobby der großen Schweinemastbetriebe zu Lasten des Tierschutzes durchgesetzt. „Mit diesem Beschluss des Koalitionsausschusses  wird  nicht nur weitere Zeit zu Lasten des Tierschutzes verloren gehen, sondern auch ganz viel Vertrauen in der Bevölkerung in Sachen Tierschutz und Tierwohl verspielt werden“, so Jost.

Außerdem fordert Reinhold Jost die zuständige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dazu auf, für die jetzt geplante neuerliche Übergangsfrist verbindliche Anforderungen zur Ausgestaltung einer Tierschutz gerechten betäubungslosen Ferkelkastration zu definieren. „Ein einfaches ,weiter so‘ darf es jetzt auf keinen Fall mehr geben. Nicht umsonst ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert“, so Umweltminister Jost.

Da es sich bei dem aktuellen Beschluss um ein so genanntes Einspruchsgesetz handelt, hofft Jost jedoch zuallererst auf einen erneuten Schulterschluss im Bundesrat. Die Länderkammer hat die Möglichkeit, mit Stimmenmehrheit den Vermittlungsausschuss anzurufen und das Thema dort noch einmal zu verhandeln.

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