Zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen muss genügend Abstand eingehalten werden. Schließlich können die Funken von Feuerwerksraketen eine Höhe von 90 Metern erreichen.

Abschließend weist der Minister daraufhin: „Wer zur Verminderung der Feinstaubbelastung in der Silvesternacht beitragen möchten, sollte das Abbrennen von Feuerwerk einschränken oder ganz darauf verzichten. Das schützt nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Umwelt, verursacht weniger Müll und reduziert den Energieaufwand, der bei der Herstellung der Feuerwerkskörper erheblich ist.“

Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffrecht in Kategorien eingeteilt: Unter Kleinfeuerwerk Kategorie 1 fallen z.B. Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Diese dürfen Kinder erst ab einem Alter von 12 Jahren besitzen und abbrennen. Für den Erwerb und Umgang mit Kleinfeuerwerk Kategorie 2, wie z. B. Raketen, Sonnenräder und Chinaböller, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. 

Der Verkauf des Kleinfeuerwerks für Silvester wird aus Sicherheitsgründen zeitlich begrenzt. 2018 darf seit dem 28. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen selbst ist aber erst zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember bzw. 1. Januar erlaubt.

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hält zwei Informationsflyer für Handel bzw. Verbraucher unter https://www.saarland.de/231355.htm zum Download bereit.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein