HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Aufgrund der Strukturreform in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ändern sich zum 1. Januar 2018 verschiedene gerichtliche Zuständigkeiten: Einige Spezialgebiete, wie etwa die Urheberrechtssachen, werden landesweit bei einem Amtsgericht für alle saarländischen Amtsgerichte konzentriert. In bestimmten Bereichen wird bei jeweils einem Amtsgericht eine gemeinsame Fachabteilung für zwei benachbarte Amtsgerichtsbezirke eingerichtet. In zwei Fällen ändert sich der Gerichtsbezirk bzw. der Zweigstellenbezirk.

Damit rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger verlässlich das für sie zuständige Gericht ermitteln können, hat das Saarland – in dieser Form bislang bundesweit einmalig – einen eigenen „Gerichtsfinder“ eingerichtet, der die Zuständigkeiten der saarländischen Gerichte mit allen praktisch relevanten Spezialkompetenzen abbildet.

Auf der Internet-Seite https://gerichtsfinder.saarland.de können die einschlägigen Zuständigkeiten wahlweise unter Eingabe
•der Stadt oder Gemeinde,
•des Stadt- oder Gemeindeteils oder
•der Postleitzahl
komfortabel ermittelt werden. Gesucht werden kann nach Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten.

Ist das zuständige Gericht gefunden, kann man über einen Link unmittelbar die Internet-Seite des Gerichts aufsuchen, wo weiterführende Informationen – z.B. zur telefonischen und postalischen Erreichbarkeit des jeweiligen Gerichts – eingeblendet werden.

Die neuen Zuständigkeiten der Amtsgerichte betreffen ganz überwiegend Altverfahren, die schon vor dem 1. Januar 2018 anhängig oder rechtshängig geworden sind. Um sie in die neuen Gerichte zu überführen, werden schon in der zweiten Dezemberhälfte einige Gerichtsakten auf Reisen gehen. Allein über 6.000 laufende Verfahren werden – verteilt auf 49 Strecken – an die neu zuständigen Gerichte übergeben. Die laufenden Akten werden ab der Woche vor Weihnachten auf den Weg gebracht, damit sie nach dem Jahreswechsel zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stehen. Eingänge, die die Gerichte in den letzten Dezembertagen erreichen, werden am 2. und 3. Januar 2018 nachgeführt.

Auch für den Fall, dass kurz vor Jahreswechsel in der alten Zuständigkeit noch eine eilige Angelegenheit anfällt, ist Vorsorge getroffen: Der Geschäftsbetrieb der Gerichte bleibt während der Umstellung bei dem jeweils zuständigen Gericht aufrecht erhalten. Die für Eilsachen besonders anfälligen Betreuungssachen des Amtsgerichts Saarbrücken stehen bis zum Jahresende zur Bearbeitung zur Verfügung. In den übrigen Rechtsgebieten gewährleistet ein Sprinter-Dienst, dass Akten in besonders eiligen Fällen kurzfristig herbeigeschafft werden können, auch wenn sie schon versandt worden sind.

Schon im November 2017 hat das Ministerium der Justiz bei laufendem Geschäftsbetrieb Archivbestände in verschiedenen Bereichen umgezogen. Denn in manchen Gebieten – etwa den Familiensachen – sind die Gerichte häufiger auch auf einen Rückgriff auf jüngere Archivakten angewiesen. „Diese Generalprobe hat gut funktioniert: Alle Aktenstücke sind wohlbehalten am Zielort angekommen“, so Justizminister Stephan Toscani.

 

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