Symbolbild

Peter Strobel fordert mit Blick auf die gegenwärtigen Verhandlungen in den Fraktionen sowie die kommende Sitzung des Europäischen Rates, dass sich die Staats- und Regierungschefs für das Prinzip des Spitzenkandidaten aussprechen.

„Das Europäische Parlament tut gut daran, nur einen Kandidaten zu akzeptieren, der sich als Spitzenkandidat dem Wahlkampf in Europa gestellt hat. Wer nach Regierungsverantwortung strebt, muss zuvor um das Vertrauen der Wählerinnen und Wählern Europas geworben haben. Hiernach müssen sich auch die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union richten“, erklärte Europaminister Strobel.

„Durch das ´Spitzenkandidaten`-Verfahren ist es der Europäischen Union gelungen, die Aufmerksamkeit zur Europawahl zu steigern. Die dadurch entstandene Personalisierung bewirkte eine Fokussierung bei den Wählerinnen und Wählern und führte zu einer Identifikation mit dem europäischen Urnengang. Es wäre ein falsches Signal an die Bevölkerung, wenn der klar geäußerte politische Wille des Volkes hier nicht angenommen und umgesetzt werden würde“, betonte Peter Strobel abschließend.

Das Europäische Parlament hält am Prinzip des Spitzenkandidaten fest, bei dem die europäischen politischen Parteien jeweils einen Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten vor der Europawahl benennen. Das sogenannte „Spitzenkandidaten”-Verfahren wird in den EU-Verträgen nicht erwähnt. Als es 2014 zum ersten Mal angewendet wurde, handelte es sich in erster Linie um eine Vereinbarung zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU im Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und den europäischen politischen Parteien über die Auslegung des Wortlauts in den Verträgen.

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