Symbolbild

Die saarländische Landesregierung hat entschieden, den derzeitigen Passus zum Beherbergungsverbot in der Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ersatzlos zu streichen.

Damit entfällt ab heute (Freitag, 16. Oktober) für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung im Saarland einen negativen Corona-Test vorzulegen. Gleichwohl appelliert die Landesregierung, von nicht notwendigen Reisen abzusehen.

Tobias Hans (CDU), Quelle: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon

Ministerpräsident Tobias Hans: „Das Beherbergungsverbot ist überholt, da es aus jetziger Sicht nicht mehr dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen. Das Risiko einer Ansteckung bei einer Übernachtung in einem Hotel unter Einhaltung der Hygienekonzepte stellt sich deutlich geringer dar als in anderen Bereichen. Zudem laufen wir Gefahr, unnötig unsere Testkapazitäten an der falschen Stelle zu belasten. Es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Denn mittlerweile sind im Gegensatz zum Sommer, als es nur wenige Hotspots innerhalb Deutschlands gab, Millionen Bürger davon betroffen.“

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