HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Im Haushalts- und Finanzausschuss am Mittwoch (22.02.2017) erläuterte Finanzminister Stephan Toscani: „Das Land ist nach Auffassung des Finanzministerium darauf angewiesen, dass die Einigung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht gefährdet und die Einhaltung des Konsolidierungsweges über den Wahltag hinaus beachtet wird. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, die künftigen finanziellen Rahmenbedingungen zu kennen und die Vereinbarkeit von finanzwirksamen Vorschlägen damit abzugleichen. Gerade im Finanzbereich sind Fakten unabdingbar für einen rationalen politischen Diskurs. Diese Fakten zu liefern, gehört zur Kernaufgabe von Finanzministerien.

Die Berechnung der finanziellen Effekte landes- und bundespolitischer Vorschläge und Projekte ist kein unüblicher Vorgang, sondern zählt zum Kernaufgabenbereich der zuständigen Fachabteilungen. Das Finanzministerium hat die Aufgabe, haushaltsrelevante Initiativen möglichst frühzeitig mit Blick auf ihre Finanzierbarkeit hin zu bewerten.

Diese Art der Politikfolgenabschätzung gehört nach meiner Überzeugung zum verfassungsrechtlich zulässigen Regierungshandeln. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass diese Auffassung aktuell angezweifelt wird. Deshalb wird das Finanzministerium einen neutralen Gutachter klären lassen, ob die bisher von uns geübte Praxis der Politikfolgenabschätzung verfassungsrechtlich zulässig ist. In diesem Zusammenhang wird der Gutachter außerdem gebeten, die beratende Rolle von Fachministerien in Sondierungs- und Koalitionsgesprächen von Parteien zu klären. Bis zum Abschluss dieser Prüfung, werden wir Anfragen von Parteien nicht bearbeiten.

Im Übrigen hat die CDU Saar das Finanzministerium darum gebeten, ihr den finanziellen Wert der Berechnungen mitzuteilen und in Rechnung zu stellen. Das Finanzministerium wird dieser Bitte zeitnah entsprechen.“

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