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Der den Ländern und den Koalitionsfraktionen im Bund zur Abstimmung vorgelegte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass elektronische Registrierkassen ab 2019 mit einer zertifizierten Software ausgestattet werden müssen.

Minister Stephan Toscani: „Das Gesetz verhindert künftig Steuerhinterziehung durch die Manipulationen mit elektronischen Registrierkassen. Ich halte schon lange die gesetzliche Einführung einer technologieoffenen manipulationssicheren Software für elektronische Kassen für geboten. Dass jetzt ein Referentenentwurf vorliegt, ist ein entscheidender Durchbruch.“

Der Gesetzentwurf sieht für Unternehmer, die elektronische Registrierkassen verwenden, allerdings eine Übergangsfrist bis 01.01.2019 vor, innerhalb der sie ihre Kassen umrüsten müssen. Stephan Toscani: „Die Übergangsfrist ist zu lange. Ich bin für ein zügiges Inkrafttreten der Neuregelung schon ab 01.01.2017.“

Finanzminister Stephan Toscani abschließend: „Die Steuerausfälle durch falsche Kassenabrechnungen werden bundesweit auf bis zu zehn Milliarden Euro geschätzt, das heißt wir reden alleine für das Saarland über einen Betrag in Höhe von bis zu 60 Mio. Euro pro Jahr. Zur Steuergerechtigkeit gehört, dass dieses Steuerschlupfloch jetzt schnellstmöglich geschlossen wird.“

 

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