Er betont: „Wir wollen Schranken für eine effiziente Wahrnehmung des Justizgewährungsanspruchs durch Rechtssuchende weiter abbauen. In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Anwaltverein ermöglichen wir künftig bei unseren Amtsgerichten Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen eine schnelle und kostenlose Rechtsberatung.“

Die Gewährung von Beratungshilfe durch die neuen anwaltlichen Beratungsstellen tritt zusätzlich neben die anderen bereits vorgesehenen Formen der Beratungshilfe. Die Möglichkeit, dass rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger zunächst bei Gericht ihren Beratungshilfeschein abholen und dann Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen können, bleibt bestehen.

Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass die anwaltlichen Beratungsstellen bei den Gerichten durch die Bürgerinnen und Bürger stark nachgefragt werden. Beeindruckend ist, dass dort ca. 40 % der Fälle unmittelbar in der anwaltlichen Beratungsstelle erledigt werden können.

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