Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuordnung der Grundsteuer erklärt der kommunalpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Dr. Magnus Jung:

„Das Gericht hat umsichtig geurteilt. Einerseits kommt es durch die Übergangsfristen nicht zu einem kurzfristigen dramatischen Einnahmeausfall der Kommunen, andererseits bekommt die Bundespolitik klare Ansagen gemacht. Dabei ist es immer unbefriedigend, wenn Entscheidungen durch Gerichte erzwungen werden, weil die Politik ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat.

Die neuen Regelungen müssen so gestaltet sein, dass das Steueraufkommen mindestens in der bisherigen Höhe gesichert ist und dass auf die Bürger keine ungerechten Belastungen zukommen. Im Jahr 2016 hatte das Steueraufkommen der saarländischen Kommunen aus der Grundsteuer A und B bei ca. 138 Millionen Euro gelegen. Sowohl der Mieter im Ballungsraum als auch der Eigenheimbesitzer im ländlichen Bereich sollten nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Die Reform ist auch die Gelegenheit, die Besteuerung von Baulücken durch eine Grundsteuer C einzuführen. Dies erleichtert die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und verhindert die Zersiedlung von Städten und Gemeinden. Die Landesregierung kann sich dabei über den Bundesrat mit eigenen Vorstellungen einbringen.“

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