Das Ministerium für Finanzen und Europa hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Gemeinde Schmelz und die Ortsteile Bilsdorf und Piesbach der Gemeinde Nalbach auf die Liste der vom Starkregen betroffenen Gebiete aufgenommen.

Finanzminister Peter Strobel erklärt dazu: „Durch diese nachträgliche Erweiterung können geschädigte Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Gebieten eine Finanzhilfe beantragen. Die hohe Anzahl der Anträge auf Finanzhilfen hat deutlich gemacht, dass dringender Hilfebedarf besteht. Mit der erneuten Erweiterung der Liste der Schadensgebiete können wir zumindest einen kleinen finanziellen Beitrag zur Linderung der Notlage leisten.“

Folgende Gebiete wurden zusätzlich auf die Liste der Schadensgebiete aufgenommen:
Für das Schadensereignis am 31. Mai auf 01. Juni 2018: Gemeinde Schmelz (alle Ortsteile)
Für das Schadensereignis am 11. Juni 2018: Die Ortsteile Bilsdorf und Piesbach der Gemeinde Nalbach.

Für diese Schadensmeldungen der jetzt neu aufgenommenen Schadensgebiete hat der Ministerrat die Antragsfrist einheitlich auf 5 Wochen nach Bekanntgabe festgesetzt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich entweder direkt an ihre Gemeinde oder auch an den zuständigen Landkreis wenden.

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