Der Angeschuldigte hat sich eingelassen, er leide an einer Epilepsieerkrankung und habe unfallursächlich einen Krampfanfall erlitten.  Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist zu erwarten, dass diese Einlassung widerlegt werden wird.

Nach den Angaben verschiedener Zeugen zur Fahrweise des Angeschuldigten im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld des Unfalls und der Auswertung eines „Dash-Cam-Videos“ hierzu sowie Zeugenangaben zum Zustand des Angeschuldigten unmittelbar nach dem Unfall und dem Ergebnis eines neurologischen Gutachtens ist nicht vom Vorliegen eines Krampfanfalles auszugehen. Der dargestellte Geschehenshergang beruht ferner auf dem Ergebnis eines verkehrstechnischen Gutachtens. 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. 

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