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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 01.08.2018 im Verfahren gegen einen 26-Jährigen Anklage zum Landgericht Saarbrücken wegen des Verdachts des Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen erhoben. 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte am 23.08.2017 gegen 17:15 Uhr mit einem PKW VW Golf die wegen Feierabendverkehrs stark frequentierte Bahnhofstraße in Saarwellingen von Nalbach kommend in Richtung Ortsmitte unter Mißachtung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 km/h befahren und während der Fahrt mittels des Messengers WhatsApp kommuniziert haben. 

Nachdem der Angeschuldigte zunächst zwei Fahrzeuge überholt und dabei nur knapp Kollisionen mit einem einscherenden Fahrzeug und einem im Gegenverkehr befindlichen LKW entgangen sein soll, soll er seine Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fortgesetzt haben und schließlich ungebremst auf den PKW Peugeot der 42jährigen Geschädigten H.-S. und deren Tochter und Beifahrerin S. aufgefahren sein. 

Durch den Aufprall soll der PKW Peugeot von einer Geschwindigkeit von 40 km/h auf eine solche von 90 – 100 km/h beschleunigt und nach rechts gegen ein Haus und einen Treppenaufgang geschleudert und anschließend in einer weiteren Schleuderbewegung gegen einen PKW Ford sowie einen Transporter Mercedes geprallt sein. Die Geschädigten H.-S. und S. wurden dadurch erheblich verletzt, weshalb die Geschädigte H.-S. noch an der Unfallstelle und die Geschädigte S. am 25.10.2017 in einer Klinik verstarben. 

Der Angeschuldigte soll mit seinem Fahrzeug mit einem auf der Gegenfahrbahn befindlichen PKW Mazda kollidiert sein, dessen Fahrer dadurch eine Fraktur einer Hand erlitten haben soll. Ein im Unfallbereich befindlicher Fußgänger soll durch umherfliegende Trümmerteile Schnittwunden erhalten haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte tödliche Verletzungen anderer Personen und Verletzungen auch einer Vielzahl von Personen zumindest billigend in Kauf genommen hatte. 

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