Zudem regelt das Gesetz die Stellung der oder dem Landesbehindertenbeauftragten neu. Zukünftig soll die oder der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen durch den Landtag des Saarlandes gewählt werden. Das Amt wird zukünftig hauptamtlich ausgeführt und an den Saarländischen Landtag angegliedert.

„Ich freue mich, dass wir mit dem neuen SBGG einen entscheidenden Schritt in Richtung Inklusion zu machen. Es trägt entscheidend dazu bei, strukturelle Barrieren abzubauen und damit die gleichberechtige und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Saarland zu verbessern“, so Bachmann abschließend.

Das Rechtsetzungsverfahren setzt auf Landesebene um, was der Bund auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention bereits durch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBG) geregelt hat. Die Notwendigkeit einer Novellierung ergibt sich darüber hinaus aus dem Koalitionsvertrag.

 

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