Symbolbild

Sozialministerin Monika Bachmann hat in der gestrigen (14.11.2018) Plenarsitzung des Saarländischen Landtages den Gesetzentwurf zum neuen Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde von den Abgeordneten des Landtages einstimmig in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

„Ziel der Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen, zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen“, erläuterte Sozialministerin Monika Bachmann. Auch die Verfassung des Saarlandes räumt der selbstbestimmten Teilhabe der Menschen mit Behinderung einen besonderen Stellenwert ein.

„Im Mittelpunkt unserer Politik für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung steht das Leitbild der Teilhabe. Wir wollen die Teilhabe gemeinsam, sozial und generationenübergreifend und vor allem gemeinsam mit den Betroffenen gestalten“, sagte Monika Bachmann. „Mit dem neuen Behindertengleichstellungsgesetz wollen wir unsere zukunftsorientierte und moderne Behindertenpolitik in das Bewusstsein aller Saarlanderinnen und Saarländer rücken“, so Bachmann.

Im Saarland leben knapp 156.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung, deren Situation durch das neue Gesetz weiter verbessert wird. „Bei der durchgeführten externen Anhörung wurde erstmals allen Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren per Online-Abfrage ermöglicht. Dabei hat sich gezeigt, dass im ganzen Land eine hohe Übereinstimmung mit den Zielen des Gesetzes besteht. Viele Verbände begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich, was verdeutlicht, dass das Gesetz in seinem Wesensgehalt unbestritten ist“, sagte Ministerin Bachmann.

Zu den Neuerungen zählt unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit, um eine möglichst umfängliche Teilhabe zu erreichen. Die Verbesserung der Barrierefreiheit, z.B. in öffentlichen Gebäuden, sowie der zunehmende Einsatz barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnologie in den Behörden entsprechen insbesondere auch den Anforderungen unserer  älter werdenden Gesellschaft. Auch der Einsatz der Leichten Sprache bei der Behördenkommunikation wird verstärkt. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung verstärkt gefordert.

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