Das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gemeinsam betreute Förderprogramm zur Anpassung vorhandenen Wohnraums an die Belange von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung wurde seit Beginn im April 2017 rege nachgefragt.

Sozialministerin Monika Bachmann ist überzeugt: „Wir wollen den Saarländerinnen und Saarländern die Möglichkeit geben, ihre Wohnungen für das Alter vorzubereiten. Und die Nachfrage nach dem Programm zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass ältere Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen können.“

Die alters- bzw. behindertengerechten Anpassung von vorhandenem selbstgenutzten Wohnraum wurde mit dem neuen Programm und der dazugehörigen Förderrichtlinie stärker als bisher in den Blickpunkt der sozialen Wohnraumförderung genommen. Im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums wurden in den ersten 9 Monaten bislang über 400 Förderanträge beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, z.B. für den Umbau von Bädern oder den Einbau von Treppenlifts, gestellt. Annähernd 1,7 Millionen Euro an Zuschüssen wurden bereits bewilligt. Das Förderprogramm umfasst insgesamt 6 Millionen Euro und hat eine Laufzeit bis Ende 2019.

Den Antragsvordruck sowie den erforderlichen Vordruck „Einkommenserklärung Soziale Wohnraumförderung“ findet man im Internet unter www.soziales.saarland.de/135541.htm

Information zu den Förderrichtlinien:

Für den selbstnutzenden Hauseigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. in der eigengenutzten Eigentumswohnung erfolgt die Förderung durch einen direkten Zuschuss. Zur Zielgruppe gehören Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ bzw. Menschen mit Pflegegrad und darüber hinaus auf ältere Menschen (ab Vollendung des 60. Lebensjahrs).

Die Fördersätze werden nach Zielgruppen und Umfang der Baumaßnahmen differenziert; bei der Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen beträgt der Fördersatz für die Herrichtung als barrierefreie Wohnung 11.250 Euro und bei Einzelmaßnahmen 7.500 Euro. Bei älteren Menschen wird ein Zuschuss bei barrierefreier Herrichtung der Wohnung von bis zu 7.500 Euro, bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen von bis zu 5.000 Euro gewährt.

Die verwaltungsmäßige Betreuung des Programms  für das selbstgenutzte Wohneigentum nimmt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wahr. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung in der Eigentumsförderung müssen unter sozialrechtlichen Gesichtspunkten gewährleistet werden.

Ansprechpartner Wohneigentum:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681/501-00

Ansprechpartner Mietwohnungsbau:
Saarländische Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681/3033-333

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