Landeshauptstadt Saarbrücken / Symbolbild

Gemeinsam sprechen sich Sozialministerin Monika Bachmann und Verkehrsministerin Anke Rehlinger für die Erweiterung der Gruppe von Menschen mit Beeinträchtigungen, die zukünftig auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen, aus.

„Unsere Gesellschaft wird zunehmend älter. Viele Menschen bleiben bis ins hohe Alter fit und mobil. Diese Mobilität sollte aber auch dann, wenn sich eine Behinderung einstellt, nicht eingeschränkt werden. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass die Regelungen für die Parkberechtigung auf einem Behindertenparkplatz überarbeitet und erweitert wurden“, erklärte Sozialministerin Monika Bachmann. Verkehrsministerin Anke Rehlinger ergänzt: „Mobilität ist ein Grundelement gesellschaftlicher Teilhabe. Mobil sein zu können – das hat vor allem für Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine besondere Bedeutung. Mit der umgesetzten Parkerleichterung schaffen wir mit Augenmaß für eine weitere Gruppe von Menschen mit Behinderungen eine Erleichterung im Alltag, ohne dadurch die Menschen einzuschränken, die aufgrund ihrer Erkrankungen bereits zuvor Behindertenparkplätze benutzen durften.“

 Wie bisher können Menschen, die einen Antrag auf Anerkennung des Merkzeichens „aG“ beim Landesamt für Soziales gestellt haben, den auf ein Jahr befristeten blauen Parkausweis erhalten. Doch auch Personen mit dem Merkzeichen „G“ können ab 1. August unter weiteren Voraussetzungen, den blauen Parkausweis beantragen. Erweitert wird die Gruppe der Berechtigten um drei weitere Personengruppen:

–          Menschen mit Merkzeichen „G“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und/ oder der Lendenwirbelsäule, soweit diese sich auf das Gehvermögen ausweiten

–          Menschen mit Merkzeichen „G“ und einem GdB von wenigstens 70 allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und /oder der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken, die gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 allein infolge von Funktionsstörungen des Herzens und /oder der Lunge haben

–          Menschen mit doppeltem Stoma

Eine genaue Anzahl der Menschen, die nun aufgrund dieser Erweiterung einen Parkausweis beantragen werden, kann nicht vorausgesagt werden. „Die nun gefundene Lösung wurde zusammen erarbeitet. Wir kommen damit gerne den Forderungen der saarländischen Sozialverbände und des Landesbehindertenbeirats nach.  Wir sind zuversichtlich, dass wir Menschen mit Handicap auf diese Weise ihre Mobilität erhalten können “, erklären die Ministerinnen abschließend.

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