Von AnRo0002 - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18009549

Die Koalitionsfraktionen haben sich am Dienstag darauf verständigt, in einer Sondersitzung des Landtages in erster und zweiter Lesung §14 des Kommunalwahlgesetzes anzupassen. 

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Wahlrechtsausschlüssen für die Europawahl. Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Stefan Pauluhn (SPD)  und Alex Funk (CDU) erklärten nach der Sitzung des Innenausschusses am Dienstag: 

„Wir bekennen uns ausdrücklich zu einer größtmöglichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung – nicht nur am gesellschaftlichen und sozialen Leben, sondern auch am politischen Willensbildungsprozess. Wir werden die Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Dazu wird es eine parlamentarische Änderung schon für die anstehende Kommunalwahl geben.“

Da im Saarland die Europa- und die Kommunalwahlen am gleichen Tag stattfinden, wollen die Koalitionsfraktionen für diese Wahlen sichere Rechtsgrundlagen schaffen.

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