5.    Die Landesregierung beschließt nicht zwingend notwendige landeseigene Veranstaltungen abzusagen. Die Mitglieder der Landesregierung verständigen sich hierzu im nächsten Ministerrat über diejenigen Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung der Regierungsgeschäfte notwendig sind.

6.    Die Landesregierung beauftragt das Wissenschaftsministerium und das Ministerium für Bildung und Kultur gemeinsam mit den Hochschulen zu prüfen, welche weiteren organisatorischen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Verkürzung der Vorlesungszeit, dazu geeignet sind die Verbreitung des Virus zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

7.    Die Landesregierung beauftragt das Ministerium für Finanzen und Europa und das Ministerium für Gesundheit, Frauen und Familie konkrete Maßnahmen zu prüfen und abzuwägen, die geeignet sind die Ausbreitung des Virus aus Risikogebieten einzudämmen.

Das saarländische Gesundheitsministerium hat eine Hotline für allgemeine Fragen zum Coronavirus im Saarland eingerichtet, die montags bis freitags telefonisch von 7.00 bis 22.00 Uhr unter (0681) 501-4422 erreichbar ist. Via Mail erreicht man das eingerichtete Lagezentrum zum Corona-Virus unter: Lagezentrum@soziales.saarland.de. Weitere Informationen für Bürger stehen außerdem über die Homepage www.corona.saarland.de oder über die Webseite des RKI zum Corona-Virus www.rki.de/covid-19 zur Verfügung.

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