Erbhof in Bebelsheim Hier ist das Dachgebälk des großen Wirtschaftsgebäudes zu sehen, das sich noch annähernd im Originalzustand aus den 1920iger Jahren befindet. Foto: Petra Stein, WFG Saarpfalz mbH

Denkmäler sind wichtige Bestandteile unseres kulturellen Gedächtnisses. Die Aufgabe von Denkmalschutz besteht darin, diese für die nächsten Generationen zu bewahren. Das Saarländische Denkmalschutzgesetz bietet die Möglichkeit, dass Ehrenamtliche die Landesdenkmalbehörde bei dieser Aufgabe unterstützen. Sechs Saarländer*innen werden diese Aufgabe nun neu übernehmen.

„Ohne die vielen Menschen, die sich in den unterschiedlichsten Bereichen ehrenamtlich engagieren, wäre ein Gemeinwesen, wie wir es genießen, nicht möglich. Sich für die Gemeinschaft einsetzen, ist eine große Stärke von Saarländerinnen und Saarländern. Die neuen Denkmalbeauftragten haben ein besonderes Interesse für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Durch ihr Engagement werden sie bewegen und gestalten, was sonst unerledigt bliebe. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken“, sagt Staatssekretär Jan Benedyczuk bei der Übergabe der Ernennungsschreiben.

2006 wurden die ersten 21 ehrenamtlichen Denkmalbeauftragten mit einer Urkunde in ihr Amt bestellt. Alle fünf Jahre wird neu ausgeschrieben. Mit den neu ernannten gibt es im Saarland nun aktuell 24 ehrenamtliche Denkmalbeauftragte. 

Zu den Aufgaben eines/r ehrenamtlichen Denkmalbeauftragten zählen:
• Sammeln und Weiterleiten von Informationen zu Baudenkmalen bzw. zu Bodendenkmalen
• Recherchen zu Baudenkmalen bzw. zu Bodendenkmalen 
• Angebot von Führungen und anderen Formen der Denkmalvermittlung
• Übernahme einzelner Projektarbeiten, z.B. Kartierung von Fundstellen oder Flurdenkmälern wie Grenzsteine und Wegekreuze, fotografische Dokumentation, Hilfe bei Bauaufmaß, usw. 
• Überwachung und Pflege einzelner Denkmäler 
• Kontaktpflege mit Geschichtsvereinen, Heimatforschern, Denkmaleigentümern

Für ihre neue Aufgabe werden die ehrenamtlichen Denkmalbeauftragten durch Schulung vorbereitet und sie bekommen entsprechende Fortbildungsangebote. Sie arbeiten vor Ort immer in Abstimmung und engem Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesdenkmalamtes. 

Die neuen Denkmalbeauftragten sind:

Florian Brunner (Saarbrücken)
Zuständigkeit: Baudenkmalpflege, insbesondere unterirdische Objekte, Raum Saarbrücken; Wartung/museale Aufbereitung der denkmalgeschützten Zivilschutzanlage in Güdingen

Ludwig Heil (Völklingen)
Zuständigkeit: Burgen und neuzeitliche Festungsanlagen, u.a. Führungen auf Burg Dagstuhl, Burg Bucherbach, der Liebenburg u.a.

Thomas Besse (Riegelsberg)
Zuständigkeit: Bodendenkmalpflege sowie Flurdenkmäler (Grenzsteine, Wegekreuze, Bildstöcke), Ortsbereiche von Dörsdorf, Steinbach, Thalexweiler, Aschbach, Gresaubach, Neipel, Eppelborn, Püttlingen, Eiweiler, Obersalbach

Isabelle Andruet und Stefan Michelbacher (Wallerfangen)
Gemeinsame Zuständigkeit: Bau- und Bodendenkmalpflege im Raum Wallerfangen und Umgebung inkl. Saargau, Saarlouis, Dillingen, Rehlingen, Fremersdorf, Siersburg, Beaumarais

Michael Endner (Überherrn)
Zuständigkeit: Bodendenkmalpflege. Als Ortsbereiche die Kreise Saarlouis und Merzig, Großraum Warndt, Saargau, zeitweise auch restliches Saarland (in Absprache mit dem LDA und den anderen Denkmalbeauftragten)

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