Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der Gouverneur der Banque de France, François Villeroy de Galhau, erörterten die Integrationsmöglichkeiten im EU-Wirtschaftsrecht in Vorträgen.
„Die deutsch-französische Zusammenarbeit weiter zu vertiefen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Deutschland und Frankreich verbindet das gemeinsame Ziel, Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in unseren Ländern und in der Europäischen Union zu erhalten und weiter zu stärken. Es ist für unseren zukünftigen Wohlstand wichtig, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland und Frankreich und auch in der Europäischen Union stetig zu verbessern. Ich begrüße daher die Gedanken, die hinter dem Wirtschaftsgesetzbuch stehen. Mit dem Elysee-Vertrag, der am 22. Januar 2019 von Deutschland und Frankreich unterzeichnet wird, werden wir einen wichtigen Schritt dahin machen”, sagte der Bundeswirtschaftsminister.
Intensiv und kritisch diskutierten im Anschluss deutsche und französische Vertreter von Wirtschaft, Rechtswissenschaft und Politik, ob dies in Europa gelingen könnte. So wurden in den USA große Teile des Wirtschaftsrechts durch den Uniform Commercial Code vereinheitlicht; auch in Afrika hat die Vereinigung zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts (OHADA) ein einheitliches Handelsrecht geschaffen. Moderiert wurde die Diskussion von Justizstaatssekretär Roland Theis. Dieser schloss die Veranstaltung mit den Worten: „Die europäische Integration braucht eine neue Dynamik, die ihren Ausgangspunkt nur in ambitionierten Projekten finden kann. Ein europäisches Wirtschaftsgesetzbuch kann als ein „Airbus des Rechts“ ein Beitrag dazu sein, die Handlungsfähigkeit der Politik in Europa in zentralen Fragen unter Beweis zu stellen.“
In der „Saarbrücker Erklärung“ ermutigten der Generalsekretär der Association Henri Capitant, Prof. Dr. Philippe Dupichot, der Präsident des Vereins für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa (VVWE), Rüdiger Kruse, der Direktor des Centre Juridique Franco-Allemand der Universität des Saarlandes, Prof. Dr. Philippe Cossalter, der Bevollmächtigte für Europaangelegenheiten des Saarlandes, Roland Theis, und Justizminister Peter Strobel Deutschland und Frankreich, gemeinsam mit den Wirtschaftsvertretern die Initiative für eine Kodifizierung des europäischen Wirtschaftsrechts auf der Ebene der EU zu ergreifen und dabei voranzugehen.