Zur Feier des diesjährigen saarländischen Verfassungstages hatte das Justizministerium des Saarlandes am 21. Dezember zu einem Expertenforum in das Congress Centrum Saar eingeladen.
Die saarländische Landesverfassung war die erste Verfassung, die das Staatsziel der europäischen Integration ausdrücklich aufgenommen hat. Deutschland und Frankreich verstehen sich seit jeher als Motor der europäischen Integration. Thema der Veranstaltung war daher der Integrationsstatus des europäischen Wirtschaftsrechts. Trotz erheblicher Fortschritte ist der gemeinsame Binnenmarkt in der europäischen Union noch lange nicht vollendet.
Justizminister Peter Strobel führte in seiner Begrüßung dazu aus: „Am 22. Januar 2019 wollen die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik den neu aufgelegten Élysée-Vertrag unterzeichnen. Ein zentraler Baustein des Abkommens wird die europäische Wirtschaftspolitik und die Harmonisierung der Rechtsordnungen sein. Um Wachstum und Arbeitsplätze zu ermöglichen, brauchen wir mehr grenzüberschreitende Investitionen und Unternehmensgründungen. Ein großer Anreiz für Investoren und Unternehmer besteht in einem einheitlichen, kalkulierbaren Wirtschaftsrahmen.“
Ministerpräsident Tobias Hans forderte in seinem Grußwort ein beherztes Vorangehen von Deutschland und Frankreich im Rahmen einer Initiative zur stärkeren Harmonisierung und Vereinheitlichung des europäischen Wirtschaftsrechts: „Das Wirtschaftsrecht sollte der Tätigkeit aller Akteure im Binnenmarkt denselben Rahmen setzen. Seine Zersplitterung beeinträchtigt die Anbietergleichheit und den gleichen Zugang zur Finanzierung. Im gemeinsamen Binnenmarkt ist Rechtsuniformität effizienter als Rechtspluralität!“
Diese Sichtweise setze sich auch andernorts durch: „Die Europäische Kommission hat ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch als Option in ihr Weißbuch zur Zukunft Europas aufgenommen. Auch der französische Präsident Emmanuel Macron hat sich für eine Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts ausgesprochen“, so der Ministerpräsident.