Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger begrüßt die Verständigung der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten auf endgültige Schutzklausel-Maßnahmen bei Stahlimporten: „Die Verstetigung der Schutzklauseln gegen schwerwiegende Marktverzerrungen ist im Grundsatz richtig.“ 

Jedoch: „Im Detail bleibt fraglich, ob mit den neuen Regeln der Wettbewerb auf Augenhöhe abgesichert werden kann. Mir geht es um faire Rahmenbedingungen für die saarländische Stahlindustrie.“

Angesichts der US-Zölle auf Stahleinfuhren und der massiven Umlenkung von Stahlprodukten aus Drittstaaten in die EU sei es richtig, die bislang vorläufigen Zollkontingente nun in endgültige, auf drei Jahre angelegte Zollkontingente umzuwandeln, so Rehlinger.  „Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen ist allerdings zu hinterfragen“, so die saarländische Wirtschaftsministerin.

Im Einzelnen sollen die neuen, weitgehend länderspezifischen Zollkontingente für 26 verschiedene Stahlproduktkategorien fünf Prozent über dem Importniveau der Jahre 2015 bis 2017 liegen und schrittweise mit einer pauschalen Erhöhung von fünf Prozent pro Jahr fortgeschrieben werden. 

Liegen die jeweiligen Einfuhrmengen über dem Kontingent, wird ein Zoll von 25 Prozent fällig. Auch können Drittstaaten, die Stahl in die EU exportieren und ihre länderspezifische Quote bereits ausgeschöpft haben, auf die Quoten anderer exportierender Drittstaaten zurückgreifen.

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