Ein Ärgernis im Bereich des Fernsehens blieben aus Sicht des Publikums zu lange Werbeblöcke und als aufdringlich empfundene Platzierungen. Nicht gekennzeichnete Werbung in Instagram-Profilen und YouTube-Kanälen waren Hauptgegenstand der Beschwerden zu Online-Inhalten. 

„Hier ist teilweise ein erheblicher Rechercheaufwand notwendig, um die Anbieter zu identifizieren, damit in der Folge die zuständige Aufsicht informiert werden kann. In zahlreichen Fällen konnten die zuständigen Anstalten dann erfolgreich auf eine rechtskonforme Ausgestaltung der Inhalte hinwirken. Nicht zuletzt auf Grund dieser Erfahrungen wird die LMS auch 2019 ihre Anstrengungen verstärken, bei Plattformbetreibern Informations- und Auskunftspflichten einzufordern und gegenüber Akteuren öffentlicher Kommunikation Impressumsgebote durchzusetzen“, so Uwe Conradt.

Die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM), Cornelia Holsten, erklärte: „Die Zahl der Beschwerden in Sachen Influencer-Marketing hat sich im Vergleich zum Vorjahr um ein Deutliches vervielfacht. Das zeigt, wie viel sensibler die Verbraucher bei Werbekennzeichnung im Netz mittlerweile sind. 

Unsere Informations- und Aufklärungsarbeit zur Werbekennzeichnung im Bereich Sozialer Medien hat offensichtlich nicht nur die Influencer erreicht, sondern auch die Nutzer. Programmbeschwerde.de leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Wirksamkeit regulatorischen Handelns zu erkennen und dabei auch die Bedürfnisse und Wahrnehmungen des Medienpublikums zu berücksichtigen.“

Die Jahresbilanz 2018 im Überblick:

Programminhalte privater Veranstalter 500
Aufsicht im dualen System und Sendungen und Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten 1.101
Beschwerden zu Online-Angeboten 196
Angebotsübergreifende Fragen 146
Sonstige Korrespondenzen 179
Anliegen insgesamt 2.122

 

 

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