Mit großer Mehrheit folgten die Länder zudem einem Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs, den das Saarland zusammen mit weiteren Ländern eingebracht hatte. Hierdurch soll eine Strafbarkeitslücke beim Phänomen des sogenannten Upskirting geschlossen werden. Beim Upskirting wird Personen absichtlich und zumeist heimlich unter die Bekleidung fotografiert oder gefilmt, um Bildaufnahmen des Intimbereichs herzustellen zu können. Die betroffenen Personen können sich häufig nicht oder nur unzureichend wehren und werden somit zum Objekt persönlicher Bedürfnisbefriedigung degradiert.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Gesetzentwurf dem Bund eine konkrete Vorlage zur Schließung dieser nicht hinzunehmenden Strafbarkeitslücke liefern. Derartigen Phänomenen mit erheblichen Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Opfer muss der Rechtsstaat konsequent begegnen. Auch die Regierungsfraktionen im saarländischen Landtag haben unseren Gesetzentwurf frühzeitig unterstützt, wofür ich mich herzlich bedanken möchte.“

Das Saarland ist zudem Mitantragsteller eines neu vorgestellten Gesetzentwurfs zur Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuchs sollen antisemitische Beweggründe und Ziele als strafschärfende Tatmotivationen ins Gesetz aufgenommen werden und bei der Strafzumessung besondere Berücksichtigung finden. Nach Einschätzung von Ministerpräsident Tobias Hans ein konsequenter und notwendiger Schritt:

„Antisemitismus betrifft uns alle, denn er richtet sich nicht nur gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, sondern gegen unsere gesamte freiheitlich demokratische Gesellschaft. Antisemitisch motivierte Taten sind eine Manifestation von Intoleranz, die sich gegen die Grundlagen des friedlichen Zusammenlebens in einer zivilisierten Gesellschaft und gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde als Gemeinschaftswert richten. Das mussten wir alle unlängst beim rechtsextremen Terror in Halle (Saale) schmerzvoll erfahren. Unser demokratischer Rechtsstaat muss hier ein Zeichen gegen Hass und Diskriminierung setzen“, so Hans.

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