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Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur  Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken beschlossen. Dieser  Gesetzentwurf zielt darauf, Hasskriminalität und strafbare Fake News in sozialen Netzwerken wirksamer zu bekämpfen und Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße zu bestrafen. Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg erklärt dazu:

„Meinungsfreiheit ist in unserem Land ein hohes Gut – allerdings endet sie auch dort, wo das Strafrecht beginnt. Bedrohungen, Volksverhetzungen, Hasskommentare – die Liste strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken ist lang und die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv und verletzend. Daher: Die virtuelle Welt ist kein rechtsfreier Raum. Deswegen müssen für Äußerungen in sozialen Netzwerken auch klare Regeln gelten. Zwar haben die Selbstverpflichtungen der Unternehmen zu ersten Verbesserungen geführt, sie werden aber oft nicht durchgesetzt und reichen daher noch nicht aus. Mit dem Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Maas werden klare Regeln geschaffen und verbindlich festgehalten –auch gegen Geldbuße.“

Die sozialen Netzwerke müssen ihr Beschwerdemanagement so organisieren, dass offensichtlich strafbare Inhalte binnen 24 Stunden gelöscht werden, sonstige rechtswidrige Inhalte nach sieben Tagen. Ein Verstoß gegen diese Organisationspflichten kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden kann. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen.

„Heiko Maas hat das Gesetz so ausgestaltet, dass auch Schlupflöcher abgesichert sind: Es wird sichergestellt, dass die Regeln und Pflichten auch für soziale Netzwerke gelten, die ihren Sitz im Ausland haben. Außerdem müssen sämtliche auf den Plattformen befindliche Kopien eines strafbaren Inhalts unverzüglich gelöscht oder gesperrt werden“, betont Berg.  „Die Anbieter sozialer Netzwerke haben eine Verantwortung für das, was auf ihren Plattformen passiert. Wir dürfen nicht einfach zusehen, wenn öffentlich Menschen bedroht oder verunglimpft werden. In unserer digitalen Gesellschaft ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt, um den Umgang miteinander auch in der virtuellen Welt zu regeln.“

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