Am Mittwoch beschließt der Landtag das Gesetz zur Neuordnung des saarländischen Denkmalschutzes in zweiter Lesung. „Die SPD-Fraktion hat mit der Einführung des Widerspruchsverfahrens eine deutliche Änderung einfließen lassen, die den Denkmalschutz bürgerfreundlicher macht“, erklärt Jürgen Renner, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. 

„Das Widerspruchsverfahren ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, gegen einen Bescheid der Denkmalbehörde Widerspruch einzulegen und stärkt damit die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Denkmalschutz und der Denkmalpflege.“

Mit der Einführung des Vier-Augen-Prinzips wird das Landesdenkmalamt nachgeordnete Behörde.  „Das bedeutet, dass es künftig Fach- und Vollzugsbehörde ist und Entscheidungen über den Denkmalschutz und die Denkmalpflege trifft. Das Kulturministerium übernimmt in Zukunft die Aufgabe der obersten Denkmalschutzbehörde.  

Damit setzen wir die Vorgabe des Koalitionsvertrages um, wonach die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Sinne eines Vier-Augen-Prinzips verteilt werden sollen“, erklärt Renner. Das neue Gesetz stärkt den Denkmalschutz in seiner Bedeutung als öffentliche Angelegenheit und schafft eine breitere Akzeptanz gegenüber dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege in der Bevölkerung.

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