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Berlin (ots) – Die neue von Bundesumweltministerin Svenja Schulze geplante Regelung zur Kühlgeräteentsorgung beendet weder unsachgemäße Entsorgungspraktiken, noch die dadurch resultierende Freisetzung von bis zu 600.000 Tonnen unnötiger CO2-Äquivalente pro Jahr.

Die Verwaltungsvorschrift zur Abfallbehandlung (Abfallbehandlungs-VwV) kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) daher als wirkungslos. In kaum einem anderen EU-Staat sind die Anforderungen an das Kühlgeräterecycling derart niedrig und die Spielräume zum Betrügen so groß wie in Deutschland. In alten Kühlgeräten schlummern extrem klimaschädliche FCKW-Gase, die bei ungemäßer Entsorgung in die Atmosphäre entweichen.

“Wenn Umweltministerin Svenja Schulze die eigenen Klimaschutzziele ernst nimmt, muss sie die Vorschriften für die Kühlgeräteentsorgung in Deutschland auf ein europäisches Qualitätsniveau heben. Wir unterstützen Verfassungsbeschwerden für mehr Klimaschutz, um genau solche untragbaren Zustände zu ändern. Das Kühlgeräterecycling mit vielen Ausnahmen in einer durchsetzungsschwachen Verwaltungsvorschrift regeln zu wollen, ist ein Skandal und schreibt einen Entsorgungsnotstand auf Kosten des Klimas fest”, kritisiert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 3 Millionen Kühlschränke ausgemustert. Knapp die Hälfte dieser Geräte enthalten noch immer FCKW oder andere F-Gase, obwohl diese wegen ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima bereits verboten sind. Da die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines Kühlschranks ein Treibhauspotential von 2,7 Tonnen CO2 besitzen, kommt es hier zu enormen Klimagasemissionen, wenn bei der Entsorgung nicht sachgemäß vorgegangen wird.

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf der Abfallbehandlungs-VwV sieht trotzdem erst fünf Jahre nach Inkrafttreten eine Verschärfung der aktuellen Regeln für alte und damit besonders bedenkliche Entsorgungsanlagen vor. Damit würde die bisherige zweifelhafte und klimaschädliche Entsorgungspraxis von Altanlagen jahrelang fortgesetzt. Moderne Entsorgungsanforderungen werden in der Verwaltungsvorschrift nur bruchstückhaft übernommen, sodass weiterhin große Spielräume für unsachgemäße Praktiken bestehen.

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