Auch die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Isolde Ries, äußerte sich positiv: „Dies ist ein schöner Erfolg für die SPD, endlich haben wir uns mit diesem wichtigen Gerechtigkeitsthema gegen den Widerstand der Union durchgesetzt. Denn: Verbraucherrechte sind auf dem Papier nutzlos, wenn sie nicht wirkungsvoll und schnell durchgesetzt werden können. 

Endlich wird es für eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher, die von ähnlich gelagerten Schadensfällen betroffen sind, eine rechtliche Handhabe geben, anstelle von kostenintensiven und langwierigen Einzelverfahren, gemeinsam in einem für alle Parteien verbindlichen Musterverfahren klagen zu können. Dieses „Eine(r) für alle“ Modell klärt alle Rechtsfragen auf einen Schlag und wird nun endlich am 1.November 2018 in Kraft treten.

Wir sind sehr froh, dass Justizministerin Katarina Barley als eine ihrer ersten Amtshandlungen dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat. Denn für die SPD gilt: Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Insbesondere Kunden von VW können Ihre Schadensersatzansprüche nunmehr ihre Ansprüche wegen der Dieselaffäre gerichtlich geltend machen, bevor sie verfristet sind.“

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein