Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat die gestrige Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, wonach künftig im Ausland geschlossene Kinderehen nach deutschem Recht nicht mehr anerkannt werden.
Annegret Kramp-Karrenbauer: „Unsere Werteordnung muss unsere gesellschaftliche Wirklichkeit bestimmen. Der Schutz von Kindern hat für uns höchste Priorität. Deshalb müssen Kinderehen unter 16 Jahren von Anfang an unzulässig sein – egal ob sie in Deutschland oder im Ausland geschlossen worden sind. Ich begrüße es, dass die Bundesregierung jetzt schnell reagiert und eine klare rechtliche Grenze gezogen hat.
Diese klare Entscheidung – keine Ehe unter 16 Jahren – dient auch dem Schutz vieler Minderjähriger, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Darüber hinaus sollte der von mir geforderte Vorrang der Zivilehe vor der kirchlichen Ehe im weiteren Gesetzgebungsverfahren konsequent umgesetzt werden und nicht nur für den Fall, dass Minderjährige heiraten wollen. Dies wäre dann auch ein klares Signal gegen ausschließlich religiös motivierte Trauungen, wie wir dies beispielsweise bei den sogenannten Imam-Ehen erleben.“