HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie das Ministerium für Finanzen und Europa haben gemeinsam ein neues Förderprogramm zur Anpassung von Wohnungen an die Belange von älteren Menschen vorgestellt. Außerdem wird die Förderung für Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Pflegegrad verbessert. Bei Eigentum wird über Zuschüsse gefördert, bei Mietwohnungen über Darlehen und Tilgungszuschüsse.

„Das neue Wohnraumförderprogramm gewährleistet den längeren Verbleib von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung in den eigenen vier Wänden, d.h. in der gewohnten und liebgewonnenen Umgebung – ein nicht zu unterschätzendes Gut von hohem Wert für viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Schaffung vieler zusätzlicher barrierefreier und barrierearmer Wohnungen stellt eine nachhaltige Verbesserung der Wohnqualität im Saarland dar, die wir gerne bereit sind adäquat zu unterstützen. Um diesen Wunsch umsetzen zu können, ist aber häufig der Umbau der Wohnungen nötig und dieser Umbau muss finanziert werden“, betonte Sozialministerin Monika Bachmann.

Finanzminister Stephan Toscani stellte hierzu fest: „Um die notwendige Finanzierung sicherzustellen, haben wir das Fördervolumen vervierfacht – und zwar von bisher 1,5 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro bis 2019. Da für ältere Menschen eine Kreditaufnahme wegen der Kriterien der Kreditwirtschaft schwierig sein kann, setzt hier das neue Programm mit höheren Zuschüssen an. Wenn über 60-Jährige Vorsorge dafür treffen wollen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt auf eine barrierearme Wohnung angewiesen sind, so kann dieser Wunsch mit dem neuen Programm gefördert werden. Auch in der Auftaktveranstaltung des saarländischen Bündnisses für Wohnen und Bauen haben alle beteiligten Akteure am Wohnungsmarkt das Thema „Wohnen im Alter“ als wichtige Herausforderung identifiziert.“

Die Anpassung des Wohnungsbestands an die Wohnbedürfnisse und Wohngewohnheiten älterer Menschen oder Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Anliegen der sozialen Wohnraumförderung. Deshalb wird die bisherige Gemeinsame Förderrichtlinie aus dem Jahr 2015 geändert. Die Förderung richtet sich an eine wesentlich weiter gefasste Zielgruppe, außerdem wird die vorsorgliche Beseitigung von Barrieren gefördert.

Für den Haus- und Wohnungseigentümer erfolgt die Förderung durch einen direkten Zuschuss. Zudem wird die bisherige Zielgruppe auf Menschen mit erheblicher Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“ und darüber hinaus auf ältere Menschen (ab Vollendung des 60. Lebensjahrs) ausgeweitet. Die Zuschusshöhe wird nach Zielgruppen und Umfang der Baumaßnahmen differenziert; bei der Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen wurde der Fördersatz für die Herrichtung als barrierefreie Wohnung von bisher 7.500 Euro auf 11.250 Euro und bei Einzelmaßnahmen von bisher 5.000 Euro auf 7.500 Euro erhöht. Bei älteren Menschen soll der Zuschuss bei barrierefreier Herrichtung der Wohnung 7.500 Euro betragen, bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen sind 5.000 Euro vorgesehen.

Die verwaltungsmäßige Betreuung des Programms für das selbstgenutzte Wohneigentum nimmt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wahr. Es gelten die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung in der Eigentumsförderung.

Auch im Bereich des Mietwohnungsbaues werden die Förderkonditionen verbessert. Neu ist hier, dass es erstmals einen Tilgungszuschuss gibt. Der Tilgungszuschuss beträgt 10 Prozent bei Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren bzw. 15 Prozent bei Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit nach DIN 18040-2. Die Abwicklung des Programmteils Mietwohnungsbau erfolgt über das Förderinstitut des Landes, die Saarländische Investitionskreditbank AG, Saarbrücken. Die neue Förderrichtlinie tritt im April 2017 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Antragstellung möglich.

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