Symbolbild

Ab 2020 soll es eine Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende geben. Das hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung unter der Woche beschlossen.Im ersten Ausbildungsjahr soll eine Vergütung von 515 Euro ermöglicht werden, die sich in den kommenden Ausbildungsjahren weiter erhöhen wird. 

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Hans Peter Kurtz erklärt dazu: „Die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende ist längst überfällig – sie macht die Ausbildung attraktiver und gleichzeitig wird damit die Arbeit und die Leistung der jungen Menschen in ihrer Ausbildung anerkannt. Wir brauchen qualifizierte Fachkräfte, dafür müssen wir sicherstellen, dass sie in der Ausbildung nicht schlechter dastehen, als diejenigen, die einen anderen Berufsweg wählen.“

Die Ausbildungsvergütung wird nach dem Tarifvertrag geregelt, der zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt wird. Dabei ist die Mindestausbildungsvergütung eine untere Grenze. „Niedrige Ausbildungsvergütungen machen Ausbildungsstellen unattraktiv. Mit Blick auf den Fachkräftemangel muss dieser Entwicklung Einhalt geboten werden. Auszubildende müssen sich darauf verlassen können, dass sie ihren Lebensunterhalt auch während ihrer Ausbildungszeit sichern können“, sagt Kurtz.

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