„Auch beim Straßenverkehr wäre das Recht schwer durchsetzbar, wenn Autos kein Kennzeichen hätten. Gleichzeitig gibt das Kennzeichen einen Schutz der Privatsphäre, da nur bei einem berechtigten Interesse die Daten herausgegeben werden.

Ich rege an, über die Einführung eines digitalen Nummernschilds nachzudenken. Dieses würde dem berechtigten Wunsch nach Privatsphäre im Netz entsprechen und gleichzeitig der Anbieterkennzeichnung genügen; es wäre ein fairer Mittelweg.“

Die Landesmedienanstalt Saarland, die stichprobenartig und anlassbezogen kontrolliert, ob saarländische Anbieter ihrer Kennzeichnungspflicht nachkommen, stellt häufig Verletzungen dieser Vorgaben fest. Oft fehlen die gesetzlich vorgegebenen Angaben ohne besondere Absicht.

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