Foto: Von atreyu - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20580001

Das Amtsgericht Saarbrücken hatte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil hat das Landgericht Saarbrücken aufgehoben, den Angeklagten (nur) wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen, ihn deshalb verwarnt und die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen vorbehalten. 

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 1. Strafsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts das Urteil des Landgerichts im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte der Störung der Religionsausübung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch schuldig ist. Im Rechtsfolgenausspruch hat der Senat das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts hat der Senat als unbegründet verworfen. 

Nach den vom Oberlandesgericht zugrunde zu legenden Feststellungen des Landgerichts begab sich der Angeklagte im Januar 2016 in den mittels einer Balustrade und einer Kordel abgesperrten Altarraum der katholischen Basilika St. Johann in Saarbrücken, kletterte auf den dortigen Altar, führte auf diesem 26 Liegestützen aus und legte sich anschließend für wenige Sekunden mit in den Armen versenktem Kopf flach auf den Altar, um sich von der Anstrengung zu erholen. Ein Gottesdienst fand währenddessen nicht statt. 

Das Geschehen zeichnete er auf einer Videokamera auf. Hieraus erstellte er eine Videoinstallation mit dem Titel „pressure to perform“, die er in einer Endlosschleife auf einem Bildschirmgerät – zunächst im Schaufenster eines Anwesens in der Nauwieserstraße und später im Schaufenster eines Künstlerhauses in der Mainzer Straße in Saarbrücken – präsentierte.

Mit der Videoinstallation wollte der Angeklagte seine kritische Haltung gegenüber dem Druck der Leistungsgesellschaft, der nichts mehr heilig sei, zum Ausdruck bringen. Um seinem Werk einen besonderen Charakter zu verleihen und auch die Produktionskosten zu minimieren, kam es ihm dabei auf die Benutzung des Altars einer geweihten Kirche an. 

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