Auch der Beschlussvorschlag des Saarlandes, die Fahrgastrechte von Bahnreisenden zu verbessern, wurde von der VSMK unterstützt. „Die Verbraucherschutzministerkonferenz begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr durch eine Neufassung der Verordnung zu verbessern“, heißt es im Beschluss.

„Wir sehen allerdings aus verbraucherpolitischer Sicht noch Nachbesserungsbedarf“, so Minister Jost. „Das betrifft etwa die so genannten Durchgangsfahrten.  Das sind Fahrten, bei denen der Reisende mehrere Eisenbahnunternehmen nutzen muss, weil diese jeweils nur Teilstrecken der gesamten Fahrt bedienen.

Oft müssen die Reisenden jeweils einzelne Fahrkarten für Teilabschnitte erwerben, was Nachteile mit sich bringt. Ein einfacher, direkter Zugang zu Fahrkarten aus einer Hand für die gesamte Reisestrecke ist daher wichtig. Deshalb fordern wir die Eisenbahn-Verkehrsunternehmen in Deutschland und in der EU auf, enger zusammenzuarbeiten, damit die Reisenden für so viele Verbindungen wie möglich eine Durchgangsfahrkarte erhalten.“

Auch die Haftungsbefreiung für die Bahnunternehmen in Fällen höherer Gewalt kritisieren die Minister. „Die Regelung lässt einen zu großen Interpretationsspielraum zu“, so Jost. „Die Berufung auf höhere Gewalt darf nicht in jedem Fall als Entschuldigung gelten. Auch witterungsbedingte Verspätungen zum Beispiel können teilweise durch entsprechende Vorkehrungen vermieden werden.“

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