Minister Reinhold Jost mit Bundesministerin Dr. Katarina Barley während der Pressekonferenz.
Foto: Damian Müller

Die Amtskollegen sahen das genauso. Sie stellten fest, dass die bislang geltende gesetzliche Regulierung und Selbstregulierung der Lebensmittelindustrie und Werbewirtschaft nicht ausreicht, um Kinder wirksam zu schützen. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, zu prüfen, welche rechtlichen Maßnahmen gegen an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel ergriffen werden können.

„Wo Selbstregulierung nicht funktioniert, steht der Gesetzgeber in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zum Schutz der kindlichen Gesundheit zu ergreifen. Eine Möglichkeit ist ein gesetzliches Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel“, so Jost.

Zustimmung erntete der saarländische Minister auch für seinen Antrag, die Langlebigkeit von Gebrauchsgütern zu fördern und gegen die so genannte Obsoleszenz, also die schnelle Abnutzung und Überalterung von Produkten, zumeist Elektrogeräten, vorzugehen. Hier wurde der Bund gebeten, eine Reihe von Maßnahmen gesetzgeberisch umzusetzen.

 Dazu zählen die Einführung einer Informationspflicht über die Mindestlebensdauer von Produkten, eine Verlängerung der zu Gunsten von Verbrauchern geltenden Beweislastumkehr auf zwei Jahre, die Verlängerung der Gewährleistungsfrist für langlebige Produkte auf fünf Jahre und der Neubeginn der Verjährung des Mängelansprüche des Verbrauchers nach Ersatzlieferung und Reparatur.

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