Es sei das Recht künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen. Die Kulturministerkonferenz unterstützt daher explizit Initiativen von Künstlerinnen, Künstlern, Verbänden und Kultureinrichtungen, die die Bewahrung kultureller Freiheit und Vielfalt zum Gegenstand haben.

Die Kulturminister_innen der Länder machten auch deutlich, dass sie es nicht als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot werten, wenn sich staatlich finanzierte Einrichtungen für die Verteidigung verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten stark machen. Dies sei durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt.

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