Eine deutliche Entlastung wurde auch mit der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes geschaffen. Seit dem 1. Juli 2017 wird dieser bis zur Volljährigkeit gezahlt, außerdem wurde die Bezugsdauer aufgehoben. Eine deutliche Steigerung gab es in den vergangenen Jahren auch beim Kindergeld, was Familien weiter entlastet.

Ebenso wichtig ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf Bundesebene wurde das „Gute-Kita-Gesetz“ verabschiedet, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.  Für die Länder bedeutet dies 2019 und 2020 jeweils einen Zufluss in Höhe von 1 Milliarde Euro und ab 2021 in Höhe von 2 Milliarden. Das Saarland setzt als zweites Bundesland das Gute-KiTa-Gesetz um und erhält rund 63,5 Millionen Euro vom Bund für die Verbesserung der frühkindlichen Bildung.

Mit der Einigung im Saarlandpakt werden saarländische Familien nun deutlich stärker bei den KiTa-Beiträgen entlastet als bisher im Koalitionsvertrag vereinbart. Mit zusätzlichen Bundesmitteln werden die Elternbeiträge bis 2022 um die Hälfte reduziert.

„Bereits 2015 hat das Sozialministerium die Service- und Kompetenzstelle Familie als eine zentrale Anlaufstelle für Informationen rund um das Thema Familie aus einer Hand eingerichtet. Bürger erhalten auf ihre Fragen Auskünfte oder werden bei Bedarf an zuständige Stellen zur weiteren Bearbeitung des jeweiligen Anliegens vermittelt, so dass insgesamt eine niedrigschwellige Unterstützung angeboten wird“, so Bachmann.

 

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