Noch in diesem Jahr will das Bundesgesundheitsministerium ein Masernschutzgesetz verabschieden lassen. Dadurch soll unter anderem eine Masernimpfpflicht für Kinder und Mitarbeiter in Kindergärten, Schulen, Arztpraxen sowie Krankenhäusern eingeführt werden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, nicht geimpfte Kinder vom Kita-Besuch auszuschließen. „Tritt das Masernschutzgesetz wie derzeit vorgesehen in Kraft, werden viele Saarländer seine Auswirkungen zu spüren bekommen“, betonte Kleis. Im Jahr 2017 war jedes vierte zweijährige Kind nicht vollständig gegen Masern geimpft. Die Masern-Impfquote in dem Land lag bei 76,8 Prozent.

„Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern zählen zu den Infektionskrankheiten mit den höchsten Komplikationsraten. Masern können unter anderem zu Gehirnhaut- und Lungenentzündungen führen”, erläutert Kleis. Die Übertragung von Masern finde durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen statt. Die BARMER-Landesgeschäftsführerin erklärt: „Die höchste Erkrankungshäufigkeit findet sich bei Kindern bis zwei Jahren. Die Masern-Impfung kann erst ab dem neunten Lebensmonat erfolgen.“ Kinder im ersten Lebensjahr seien daher auf einen Schutz durch eine ausreichend hohe Impfquote in der Bevölkerung angewiesen.

„Bisher wurde die Zahl geimpfter Kinder meist durch die bei den Schuleingangsuntersuchungen vorgelegten Impfpässe ermittelt. Kinder ohne Impfpass blieben unberücksichtigt. So wurde die Zahl geimpfter Kinder überschätzt“, sagt Kleis. Es seien oft Impfgegner, die keinen Impfpass vorlegen würden. Laut Kleis sind für den Arzneimittelreport die Abrechnungen der Impfungen durch die Ärzte zu allen bei der BARMER versicherten Kindern analysiert worden. So ist erstmals ein realistischeres Bild der tatsächlichen Impfquoten entstanden. Demnach wurde im Jahr 2017 unter den Sechsjährigen im Saarland bei keiner der 13 von der STIKO empfohlenen Impfungen eine 95-Prozent-Quote erreicht.

 

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