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Rechte Hetzparolen, fremdenfeindliche Äußerungen und das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen wie Hakenkreuz und Hitlergruß in Facebook oder in anderen Internetforen sind genauso strafbar wie im realen Leben. Darauf weisen die Staatsanwaltschaft Saarbrücken und die Abteilung Staatsschutz des Landespolizeipräsidiums hin. Den Täter können diese Taten teuer zu stehen kommen. 

Erinnert sei an den Fall des Fußballers, der im Stadion den Hitlergruß zeigte und letztlich dafür 1.200 Euro Geldstrafe zahlen musste. Die Strafe sollte ursprünglich viel höher ausfallen, nämlich über 3.000.-Euro, wurde aber wegen beruflicher Konsequenzen reduziert.
Eine Person, die der SageSa-Bewegung zugerechnet wird, musste über 4.000 Euro für eine Volksverhetzung bezahlen. Das Facebook-Konto dieser Person wurde darüber hinaus gesperrt.
Ein Täter erhielt einen Strafbefehl des Amtsgerichtes in Höhe von 75 Tagessätzen (insgesamt 2.600 Euro) anlässlich der Veröffentlichung der Abbildung eines Hakenkreuzes und eines Schriftzugs mit der Parole „Sieg Heil!“ auf der öffentlich zugänglichen Facebook-Präsenz der Saarbrücker Zeitung.

Dazu Harald Schnur, Leitender Kriminaldirektor und Leiter der Direktion Kriminalitätsbekämpfung: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir dulden auch dort keine Straftaten und werden jeder Anzeige und jedem Hinweis, sobald die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten ist, nachgehen. Sofern ein Bezug zu einem Bundesland zunächst nicht erkennbar ist, werden die Anzeigen durch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ) in Köln, in dem auch der Staatsschutz des Saarlandes vertreten ist, koordiniert.“

Polizei und Staatsanwaltschaft weisen darauf hin, dass das Internet keineswegs anonym ist, sondern, dass die Urheber solcher Hetzparolen regelmäßig identifiziert und ermittelt werden.

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