Prof. Franz-Josef Kaup (li.) stellte das Gutachten zur Haltung der Mantelpaviane gemeinsam mit Minister Reinhold Jost vor. Foto: Jessica Fischer /MUV

Das vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Gutachten zur tierschutzrechtlichen Beurteilung der Mantelpaviane im Neunkircher Zoo ist fertig. Minister Reinhold Jost und der Gutachter Prof. Franz-Josef Kaup  stellten es am Freitag vor.

„Mit Professor Kaup konnten wir einen Experten gewinnen, der als Einziger unter den Bewerbern im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung eine jahrzehntelange Erfahrung mit Mantelpavianen vorzuweisen hatte“, betonte Jost.

Das Wichtigste vorab: Der Gutachter attestiert den Mantelpavianen ein ungestörtes Allgemeinbefinden und einen guten Ernährungs- und Pflegezustand sowie ein in jeder Beziehung normales Verhalten. Verhaltensstörungen wurden nicht beobachtet. In Tierschutzfachkreisen spricht man, wenn alle diese Parameter erfüllt sind, von Wohlbefinden, der wichtigsten Zielgröße des Tierschutzgesetzes.

Allerdings machte der Gutachter auch auf Bereiche aufmerksam, die nach seiner Expertise verbesserungswürdig sind. Allen voran die Anpassung der Haltungsumwelt im Außengehege. Hier geht es im Fachjargon um „Enrichment-Maßnahmen“, das sind Maßnahmen, die das Leben der Mantelpaviane interessanter machen, wie zum Beispiel das regelmäßige Einbringen von Bäumen, Abwechslung bei der Futterdarreichung und vieles mehr. 

Als weiterer wichtiger Punkt wurde die Notwendigkeit der Vergrößerung des Innenraums genannt, so wie es bereits im April 2018 von der Obersten Tierschutzbehörde festgestellt worden war. Der Gutachter formulierte dies allerdings mit der Maßgabe, dass eine noch festzulegende Zielgröße der Population für die Größenberechnung zu Grunde zu legen sei. Die zu gering bemessene Größe des Innenraumes war in der öffentlichen Diskussion heftig kritisiert worden.

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