Finanzminister Peter Strobel: „Mir ist es wichtig, für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und die Mieterinnen und Mieter im Saarland auf Folgendes hinzuweisen: Natürlich wird es aufgrund der neuen Bewertungen des Grundstücke zu Belastungsverschiebungen in Einzelfällen kommen. Wegen einer bundesweiten Reduzierung der Steuermesszahlen wird die Reform jedoch im Saarland nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums dazu führen, dass die Steuermessbeträge flächendeckend sinken werden, und nicht steigen. Unsere Kommunen werden daher, um das derzeitige Aufkommen beibehalten zu können, die bisherigen Hebesätze nach oben anpassen müssen. Wir planen bei Inkrafttreten der Reform 2025 ein entsprechendes Transparenzregister online zur Verfügung zu stellen.“

Das Bundesfinanzministerium wird nun auf der Basis des heutigen Gesprächsergebnisses einen Gesetzentwurf erarbeiten. Dieser wird im Bundeskabinett abgestimmt werden, bevor er dann in das Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat eingespielt wird.

 

 

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