Zur Strafanzeige gegen die Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen durch den Bund der Steuerzahler erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Michael Neyses:
“Wir nehmen die Strafanzeige zur Kenntnis. Da diese uns bis jetzt noch nicht vorliegt, entspricht unser Kenntnisstand darüber der Medienberichterstattung. Die Argumentation des Steuerzahlerbunds ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir können nach wie vor keinen Schaden für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erkennen.
Tatsache ist: Die Fraktionsgelder werden aus dem Landeshaushalt zugewiesen. Und die von uns freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückgezahlten Gelder wurden dem Landeshaushalt auch wieder zugeführt.
Es handelte sich im Falle unserer Fraktion hierbei im Wesentlichen um Ausgaben für eine Info-Broschüre für die Bürgerinnen und Bürger zur Abschlussbilanz der Fraktionsarbeit in der Wahlperiode 2004 bis 2009 in Höhe von 41.613,69 Euro. Die Kosten dieser Info-Broschüre wurden vom Rechnungshof als zweckwidrige Ausgabe gewertet, da die Broschüre nach Auffassung der Prüfer zu kurz vor der Landtagswahl veröffentlicht wurde. Der Rechnungshof hat den Inhalt dieser Abschlussbilanz an sich jedoch ausdrücklich als zulässige Informationen seitens der Fraktion gewertet.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass diese Broschüre auch in der Gesamtschau keine unzulässige Wahlwerbung dargestellt hat. Die Rückzahlung haben wir trotzdem freiwillig vorgenommen, weil wir gerade jeden Anschein des Verschwendens von Steuergeldern vermeiden wollten. Wir gehen aus den genannten Gründen davon aus, dass das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.”
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