Damit Patienten nicht selbst ihre AU-Bescheinigung an die Krankenkasse weiterleiten müssen, wären sichere eHealth-Lösungen einer Online-Krankschreibung von Vorteil. So könnte der persönliche Hausarzt die AU-Bescheinigung nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht nur ausstellen, sondern auch gleich für den Patienten an die Krankenkasse weiterleiten – über einen speziell gesicherten und datenschutzkonformen digitalen Zugang. Das am 11. Mai dieses Jahres in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht einen solchen digitalen Austausch zwischen Arzt und Krankenkasse für das Jahr 2021 vor.

„Mit unserer Online-Geschäftsstelle bieten wir unseren Versicherten bereits eine Lösung, ihre AU-Bescheinigung sicher und bequem per Upload an uns zu übermitteln. Die Digitalisierung bietet allerdings noch weitaus mehr Chancen, welche derzeit leider nicht genutzt werden. Unseres Erachtens ist die automatische elektronische Übermittlung der AU-Bescheinigung – unabhängig von einer Krankschreibung über einen Tele-Arzt – durch den Arzt an die Krankenkasse längst überfällig und muss endlich zeitnah umgesetzt werden – im Sinne des Patienten!”, so Savarino.

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